Datenschutz

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Datenschutzerklärung – Allgemeine Hinweise

Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wonnegau veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage

E-Mail-Link folgt

1. Verantwortlicher (Art. 13 Absatz 1 lit. a DS-GVO)
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Büroleitung
Am Schneller 3, 67574 Osthofen
Telefon: 06242/5004-101
E-Mail:  bueroleitung@vg-wonnegau.de

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2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Absatz 1 lit. b DS-GVO)
Herr Albert Best
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen
Telefon: 06242/5004-524
E-Mail:  datenschutz@vg-wonnegau.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Absatz 1 lit. c DS-GVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Verbandsgemeinde Wonnegau übertragen wurde, erforderlich sind. Erfolgt die Verarbeitung der Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, wird das rheinland-pfälzische Datenschutzgesetz (LDSG) angewendet.

Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 DS-GVO und § 3 LDSG bzw. Art. 9 DS-GVO und § 19 LDSG für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DS-GVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DS-GVO als Rechtsgrundlage.

Hinweis zum Widerruf von Einwilligungen:
Haben Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt, können Sie diese Einwilligung bei Bedarf jederzeit widerrufen. Dies gilt jedoch nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Von diesen Fällen abgesehen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verbandsgemeinde Wonnegau aber nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen, kann also auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Absatz 1 lit. e DS-GVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet.

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • von der Verbandsgemeinde Wonnegau eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Logistik- und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten
  • Dritte bei Vorliegen einer gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verpflichtung

5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Absatz 1 lit. f DS-GVO)
Wir übermitteln Ihre Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR (Drittländer) nur, soweit dies zur Ausführung des gesetzlichen Verwaltungshandelns erforderlich ist.

6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Absatz 2 lit. a DS-GVO)
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur für die Dauer der Bearbeitung. Es gelten unterschiedliche Löschfristen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus der Abgabenordnung (AO), SGB I und X usw. ergeben. Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation können bis zu 30 Jahre betragen.

7. Betroffenenrechte (Art. 13 Absatz 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit die die jeweilige Person betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

8. Beschwerderechte (Art. 13 Absatz 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 208-2449
Fax: 0 61 31 / 208-2497

E-Mail-Link

E-Mail:  poststelle@datenschutz.rlp.de