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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 17, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 18, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 19, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 20, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 21, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 22, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 23, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 24, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 25, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

26
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 26, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

27
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 27, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

28
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 28, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

29
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 29, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

30
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 30, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    March 31, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

April
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