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1
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 1, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

2
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 2, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 3, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 4, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 5, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 6, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

7
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 7, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 8, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 9, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

10
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 10, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

11
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 11, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 12, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

13
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 13, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

14
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 14, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

15
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 15, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

16
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 16, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

17
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 17, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

18
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 18, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 19, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

20
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 20, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

21
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 21, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

22
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 22, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 23, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 24, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

25
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 25, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

26
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 26, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

27
  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 27, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 28, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 29, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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  • Schließung des Bürgerhauses – aufgrund des Corona-Viruses
    00:00 Uhr -23:59 Uhr
    April 30, 2020-April 30, 2020

    Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

    Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

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