Straßenreinigung in der Ortsgemeinde Bermersheim
In der Ortsgemeinde Bermersheim ist zu beobachten, dass einige Grundstückseigentümer, ihrer Pflicht zur Reinigung der Straße, Bürgersteig bzw. öffentlicher Verkehrsfläche vor ihrem Anwesen nur bedingt nachkommen. Wir möchten hiermit noch einmal auf die Satzung zur Reinigung von öffentlichen Straßen der Ortsgemeine Bermersheim hinweisen.
Gemäß § 5 Abs. 1 dieser Satzung umfasst das Säubern der Straße insbesondere die Beseitigung von Gras, Wildkräutern und sonstigem Unkraut und Schmutz. Diese sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der zuvor genannten Satzung unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer im Hinblick auf ein anständiges Ortsbild darauf zu achten, dass eine regelmäßige Reinigung der Straße bzw. des öffentlichen Verkehrsraumes vorgenommen wird.
Westhofen, den 19.08.2019
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Fachbereich 5
– Bürgerdienste