Veranstaltungen
- 13April 13, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 14April 14, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 15April 15, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 16April 16, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 17April 17, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 18April 18, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 19April 19, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.