Veranstaltungen
- 20April 20, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 21April 21, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 22April 22, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 23April 23, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 24April 24, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 25April 25, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.
- 26April 26, 2020
Schließung des Bürgerhauses - aufgrund des Corona-Viruses
Das Bürgerhaus und alle öffentlichen Versammlungsstätten (Spielplatz, Bolzplatz) der Ortsgemeinde Bermersheim bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.
Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.